1.000 Euro Überstundengeld gesichert

Am 5. Jänner meldete sich eine Frau bei der Servicestelle der Arbeiterkammer am Flughafen Wien Schwechat. Ihr Anliegen: Sie wolle die nicht bezahlten Überstunden von ihrem ehemaligen Chef einfordern, doch glaube, dass diese wahrscheinlich bereits verfallen seien. Die Assistant-Sale-Managerin arbeitete nämlich von Mai bis September in einem Unternehmen und dachte, dass im Dienstvertrag eine Verfallsfrist von drei Monaten für derartige Anliegen vereinbart wurde – dahingehend wäre sie Anfang Jänner des neuen Jahres knapp zu spät mit ihrer Forderung.

Entgegen ihrer Befürchtungen fand die AK-Bezirksstelle Schwechat heraus, dass in ihrem Fall der Kollektivvertrag der Handelsangestellten angewendet wird und dieser eine Verfallsfrist von 6 Monaten vorsieht. Demnach konnte die Frau aus dem Bezirk Schwechat ihre Forderungen doch noch geltend machen. „Es ist trotzdem wichtig Ansprüche rechtzeitig prüfen zu lassen, da es auch viele Kollektivverträge mit sehr kurzen Verfallsbestimmungen gibt“, erklärt Alen Halilovic, Leiter der AK-Bezirksstelle in Schwechat.

Die Arbeiterkammer Niederösterreich intervenierte daraufhin bei dem ehemaligen Chef der 40-Jährigen – mit Erfolg – denn es konnten schließlich mehr als 1.000 Euro für sie gesichert werden.

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