Autoverkäufer bekam über 2.000 Euro Gehalt nachbezahlt

Ein Autoverkäufer hatte bereits jahrzehntelange Berufserfahrung vorzuweisen, als er bei einem anderen Unternehmen anheuerte. Die neue Firma berücksichtigte bei der Einstufung diese Vordienstzeiten jedoch nicht, wodurch das Gehalt viel zu niedrig ausfiel. „Der Mann wandte sich an Arbeiterkammer. Durch unsere Unterstützung wurden Ansprüche in Höhe von mehr als 2.000 Euro nachträglich eingeholt und der Arbeitnehmer korrekt eingestuft“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Bereits 25 Jahre hatte ein 61-Jähriger als Autohändler gearbeitet, als er bei einer Firma im südlichen Niederösterreich mit derselben Tätigkeit anfing. Diese Berufserfahrung sollte sich eigentlich beim Gehalt bemerkbar machen. Denn: Bis zu sieben Jahre an Vordienstzeiten müssen laut Kollektivvertrag bei Handelsangestellten angerechnet werden. Monatelang kam dem Arbeitnehmer aber sein Einkommen recht niedrig vor, weshalb er sich deshalb an die Arbeiterkammer Niederösterreich wandte und seinen Arbeitsvertrag überprüfen ließ.

Erfahrung ignoriert

Rasch war klar: Der Mann war falsch eingestuft worden. Denn obwohl er die Vordienstzeiten ordnungsgemäß vor Antritt seiner Stelle nachgewiesen hatte, wurden diese vom neuen Arbeitgeber nicht berücksichtigt. Somit hatte der Autoverkäufer tatsächlich ein zu niedriges Entgelt bekommen. Im Falle des 61-Jährigen machte das fast 400 Euro brutto pro Monat aus. Die AK Niederösterreich hat für den Verkäufer beim Dienstgeber interveniert. „Dieser war sofort einsichtig. Er zahlte rückwirkend die über 2.000 Euro an offenen Ansprüchen nach und stufte den Arbeitnehmer fortan korrekt ein“, so AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

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