Autoverkäufer bekam über 2.000 Euro Gehalt nachbezahlt
Ein Autoverkäufer hatte bereits jahrzehntelange Berufserfahrung vorzuweisen, als er bei einem anderen Unternehmen anheuerte. Die neue Firma berücksichtigte bei der Einstufung diese Vordienstzeiten jedoch nicht, wodurch das Gehalt viel zu niedrig ausfiel. „Der Mann wandte sich an Arbeiterkammer. Durch unsere Unterstützung wurden Ansprüche in Höhe von mehr als 2.000 Euro nachträglich eingeholt und der Arbeitnehmer korrekt eingestuft“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.Erfahrung ignoriert
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