13.9.2023

3.284 Euro Nachzahlung

Ein AK-Mitglied im Bezirk Korneuburg war bis 18.1.2022 als Verkäufer beschäftigt. Der Dienstgeber hatte ursprünglich das Dienstverhältnis am 26.4.2023 durch einen eingeschriebenen Brief zum 31.5.2023 gekündigt. Zu diesem Zeitpunkt war der Verkäufer im Krankenstand. Daraufhin wurde ihm am 3.5.2023 die fristlose Entlassung per Brief zugestellt.

Der Dienstgeber teilte seinem Ex-Dienstnehmer danach per Whatsapp mit, dass er Fotos von ihm hätte und schickte ihm ein Foto von dessen Haus. Und er hätte noch mehr belastende Fotos...

Der Ex-Verkäufer hingegen gibt an, dass er während des Krankenstandes nur beim Arzt war und danach das Notwendigste eingekauft habe. Ansonsten ist er ab und zu im Garten gesessen. Angeblich hat der Dienstgeber auch den Arzt und die ÖGK seines Ex-Mitarbeiters kontaktiert, um Informationen zur Krankheit des Dienstnehmers zu erhalten.

Für April wurde das Gehalt des Verkäufers noch ausbezahlt, danach nicht mehr. „Nachdem sich das AK-Mitglied an die Bezirksstelle Korneuburg gewandt hatte, konnten wir für ihn 3.284 Euro von seinem ehemaligen Dienstgeber erstreiten“, so der Leiter der Bezirksstelle Korneuburg, Alfred Jordan.  

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