Lohn ausständig: AK zog für Lehrling vor Gericht
Sich ihren Traum von einer Lehre zur Floristin erfüllen wollte eine junge Frau aus dem Bezirk Gmünd. Bei der Wahl ihres Arbeitgebers hatte sie jedoch wenig Glück. Noch während der Lehrzeit wurde ihr die ihr zustehende Lehrlingsentschädigung nur unregelmäßig ausbezahlt. Außerdem bekam sie keine Lohnabrechnungen, um die erhaltenen Teilzahlungen kontrollieren zu können.
Die Eltern des Mädchens suchten das Gespräch mit dem Betrieb, doch ohne Erfolg. Ende Mai schließlich kam die angehende Floristin in die AK-Bezirksstelle Gmünd zur Beratung.
„Sie gab an, dass ihr der Dienstgeber telefonisch mitgeteilt habe, dass das Dienstverhältnis mit Ende der Behaltefrist nach der Lehre beendet sei“, sagt AK-Bezirksstellenleiter Michael Preissl. Ordnungsgemäß bei der Krankenkasse abgemeldet hat er sie aber nicht – doppelt bitter für die junge Frau: „Nicht nur dass immer noch große Teile des Lohns aus der Lehrzeit fehlten, durch die fehlende Abmeldung bekam sie nun auch kein Arbeitslosengeld“, sagt Preissl.
Der Arbeitsrechtsexperte nahm Kontakt mit dem Betrieb auf und forderte ihn auf, die Abmeldung durchzuführen und die offenen Lohnforderungen zu überweisen. Doch auch darauf reagierte der Dienstgeber nicht. „In diesem Fall blieb nur der Weg vor Gericht, um die mehr als 12.000 Euro für die junge Frau geltend zu machen“, so Preissl.