Gekündigt nach 18 Jahren

Fast sein halbes Berufsleben hatte ein Beschäftigter aus dem Betrieb Krems bereits in dem Bekleidungsgeschäft gearbeitet. Schon vor Ausbruch der Krise begann das Geschäft schleppend zu laufen. Daher trat sein Arbeitgeber an den Mann heran mit der Bitte, die Stunden zu reduzieren. Sobald das Geschäft besser laufe, so lautete die mündliche Absprache, werde er wieder zur ursprünglichen Stundenzahl aufstocken können, um mit seinem Gehalt auch gut leben zu können. Mit dem Ausbruch der Corona-Krise aber veränderte sich die Situation und der Arbeitgeber entschied sich zur Kündigung.

„Dabei dürfte er aber übersehen haben, dass der Mann aufgrund seiner langjährigen Beschäftigung bei dem Betrieb erst zum nächsten Quartal gekündigt werden konnte. Die Kündigungszeit war um zwei Monate zu gering angesetzt.

Auch wenn die derzeitige Situation Betrieben oft viel abverlangt – gesetzlich und kollektivvertraglich geregelte Kündigungsfristen gelten nach wie vor und müssen von beiden Seiten eingehalten werden“, sagt Doris Schartner, Leiterin der Bezirksstelle Krems.

Die Arbeitsrechtsexpertin nahm Kontakt mit dem Betrieb auf und informierte den Arbeitgeber über die offenen Ansprüche für den Mann. Die offenen Urlaubsstunden und die ausstehende Kündigungsentschädigung in Höhe von insgesamt mehr als 2.100 Euro brutto wurden ihm schließlich nachgezahlt. „Sollten Beschäftigte gekündigt werden und Zweifel an den Fristen und dem Abmeldegrund haben – unsere Expertinnen und Experten prüfen gerne nach“, sagt Schartner. 

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