Wenn der Chef keine Arbeit hat ...
Gerade nichts zu tun? Dann schicken Chefs ihre Mitarbeiter:innen gerne kurzfristig heim. Oft entstehen dabei Minusstunden. Ok ist das nicht immer.
Ein Elektrotechnik-Lehrling im dritten Lehrjahr aus dem Bezirk Korneuburg geriet unverschuldet in eine schwierige Situation. Nach dem Tod des Betriebsinhabers entschied dessen Witwe, das Unternehmen zu schließen, nachdem kein Käufer zum gewünschten Preis gefunden wurde. Der 29. August 2024 wurde als letzter Arbeitstag für alle Beschäftigten festgelegt.
Aufgrund der schlechten Auftragslage hatte man den Lehrling im Jahr 2024 wiederholt vorzeitig nach Hause geschickt. Bei der Endabrechnung zog der Betrieb ihm jedoch diese Fehlzeiten vom Lohn ab, obwohl der Lehrling die Arbeitsfreistellung nicht zu verantworten hatte.
Der betroffene Auszubildende wandte sich daraufhin an die Bezirksstelle Korneuburg der Arbeiterkammer Niederösterreich. Nach erfolgreicher Intervention der AK bei der Elektrofirma erhielt der Lehrling die ausstehenden 1.092 Euro brutto nachbezahlt.
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