Kein Geld im Krankenstand
Ein Mitarbeiter aus dem Mostviertel war ab April 2024 krankgeschrieben. Er meldete den Krankenstand ordnungsgemäß und schickte auch eine ärztliche Bestätigung an seinen Arbeitgeber.
„Trotzdem forderte die Firma im Mai erneut eine Bestätigung – auch dieser Aufforderung kam der Mitarbeiter nach“, berichtet Herbert Grurl, Leiter der AK-Bezirksstelle Amstetten.
Da der Verkäufer seit Juni 2023 im Unternehmen beschäftigt war, begann mit Juni 2024 ein neuer Zeitraum für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 8 Wochen voller Lohn, danach 4 Wochen mit halbem Lohn.
Doch schon ab Mai 2024 zahlte das Unternehmen nichts mehr. Als Begründung hieß es, der Mitarbeiter habe keine gültige Krankenstandsbestätigung vorgelegt – und damit seinen Anspruch verloren.
Am 7. Mai wurde dem Mitarbeiter zudem gekündigt – mit Wirkung zum 30. Juni.
Der Betroffene wandte sich an die Arbeiterkammer Amstetten. „Wir haben sofort für ihn beim Unternehmen interveniert und die volle Entgeltfortzahlung eingefordert. Auch Sonderzahlungen und Urlaubsersatzleistung wurden verlangt“, erklärt Grurl.
Insgesamt geht es um offene Ansprüche in Höhe von rund 9.800 Euro.
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