17.11.2023

Verkäufer im Außendienst bekam über 13.000 Euro

Im März meldete sich ein Verkäufer krank – und erhielt prompt die Kündigung. Die Entgeltfortzahlung endet aber nicht zwingend mit Ablauf der Kündigungsfrist, sondern gilt im Falle eines Krankenstands auch darüber hinaus. Der Arbeitgeber verweigerte trotzdem die Zahlung und behauptete, die übermittelte Krankenstandsbestätigung sei nicht korrekt. „Der Mann holte sich Unterstützung bei der AK. Dadurch wurden seine Ansprüche in Höhe von mehr als 13.000 Euro gesichert“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Eineinhalb Jahre hatte ein Verkäufer bei einer Firma im Bezirk Mödling im Außendienst gearbeitet. Im März meldete er sich krank, zehn Tage darauf wurde er gekündigt. Somit hatte der 34-Jährige Anspruch auf acht Wochen volle und weitere vier Wochen halbe Entgeltfortzahlung – in seinem Fall bis zum Ende des Krankenstands Anfang Mai. Dennoch bezahlte das Unternehmen nicht. Der Grund: Der Arbeitgeber behauptete fälschlicherweise, die Krankenstandsbestätigung sei nicht korrekt. Der Beschäftigte wandte sich deshalb hilfesuchend an die AK.

Provision unterschlagen

Rasch wurde klar: Die Entgeltfortzahlung war nicht das Einzige, das der ehemalige Arbeitgeber einbehielt. Denn der Mann hatte nie die vereinbarte Provision sowie Mehr- und Überstunden ausbezahlt bekommen. In der Bezirksstelle Mödling wurden seine Ansprüche nachgerechnet und für den Arbeitnehmer beim ehemaligen Dienstgeber interveniert.  „Nachdem dieser zunächst nicht einsichtig war, wurde Klage eingereicht. Letztlich zahlte der Arbeitgeber 13.000 Euro an Ansprüchen nach“, so Wieser.

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