26.11.2021

Nach ewiger Probezeit vor die Tür gesetzt

Statt wie vorgesehen maximal ein Monat, hatte ein Arbeitgeber im Süden Niederösterreichs einer Angestellten ein – illegales – zweites Probemonat auferlegt. Als sie danach fragte, wie es beruflich weitergeht, beendete die Firma das Arbeitsverhältnis. Und übersah dabei auch noch die Kündigungsfrist. „Wir haben alle offenen Ansprüche für die Arbeitnehmerin eingefordert. Die Frau erhielt durch unsere Intervention mehr als 13.000 Euro Nachzahlung“, so AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Es gilt im Arbeitsrecht eine höchstens einmonatige Probezeit, in der beide Seiten das Dienstverhältnis ohne Angabe von Gründen auflösen können. Ein Architektenbüro im südlichen Niederösterreich legte für eine neue 40-jährige Mitarbeiterin aber eigenmächtig eine zweimonatige Probezeit fest. Und gab ihr noch dazu widersprüchliche Informationen, wann die Probezeit enden würde. Als die Betroffene nach zwei Monaten nachfragte, wie es weitergehe, wurde der Arbeitsvertrag fristlos aufgelöst.

Die Betroffene wandte sich an die Arbeiterkammer Niederösterreich. Für die Expert*innen war klar: Zwei Probemonate sind nicht rechtens. In diesem Fall hieß das: Der Arbeitgeber hätte die normale Kündigungsfrist einhalten müssen. Die Kündigung wäre mangels abweichender Vereinbarung erst mit dem Ende des Quartals möglich gewesen. „Es wurden daher also die ausstehenden Gehälter bis zu diesem Datum eingefordert, samt anteilsmäßigen Sonderzahlungen und offenem Urlaub. Durch diese Intervention der AK Niederösterreich ist die Betroffene zu ihrem Recht gekommen und hat eine Nachzahlung von 13.145 Euro erhalten“, betont Wieser.

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