10.08.2021

Kurzarbeits-Lohn trotz Vollzeitbeschäftigung

Mit einem ganzen Pulk an Nachforderungen für insgesamt drei Mitarbeiter*innen war die AK-Bezirksstelle Neunkirchen konfrontiert.

In einem mittlerweile geschlossenen Textilbetrieb im Bezirk wurde wegen Corona zwar Kurzarbeit vereinbart, die jedoch nie zum Tragen kam, da die Beschäftigten in vollem Umfang weiterarbeiteten. Ausbezahlt wurde ihnen jedoch das geringere Kurzarbeits-Geld.

Im Zuge der folgenden Betriebsschließung wandten sich drei Beschäftigte an die AK, um die Differenz-Beträge für die vier Monate vom ehemaligen Arbeitgeber einzufordern. 

Zusätzlich waren auch noch je 40 Überstunden sowie Ansprüche aus dem mit der Schließung schlagend gewordenen Sozialplan offen. 

Die dahingehende Intervention beim Dienstgeber durch die AK fruchtete: „Insgesamt 16.919 Euro wurden an die betroffenen Ex-Beschäftigten ausbezahlt, davon 9.500 Euro, die aus Sozialplan-Ansprüchen resultierten“, so der Bezirksstellenleiter der AK Neunkirchen, Gerhard Windbichler. 

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