Betrieb wollte Entgeltfortzahlung umgehen

Eine Reinigungsfirma aus dem nördlichen Waldviertel hatte für ihre Beschäftigten Kurzarbeit angemeldet, da die Aufträge aufgrund der Corona-Krise eingebrochen waren. Dann entschied sich das Unternehmen, sich von MitarbeiterInnen zu trennen.

Mit einer Beschäftigten einigte sich die Firma auf eine einvernehmliche Auflösung. Kurz darauf aber die Überraschung: Plötzlich behauptete ihr ehemaliger Arbeitgeber, die Frau habe von sich aus gekündigt. Die Betroffene wandte sich an die AK-Bezirksstelle Waidhofen und fragte um Rat.

„Auf diesem Weg versuchte der Betrieb, den besonderen Kündigungsschutz in der Kurzarbeit zu umgehen und sich um die Entgeltfortzahlung zu drücken, die der Frau zustand“, erklärt Christian Hemerka, Leiter der AK-Bezirksstelle.

Zum Glück hatte sie jedoch den WhatsApp-Chatverlauf gespeichert – dort hatten ihr Arbeitgeber und sie sich auf die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses verständigt. „Wir nahmen Kontakt mit dem Betrieb auf und klärten ihn über die rechtliche Lage auf“, so Hemerka. Mit Erfolg – die Kündigung wurde wie vereinbart in eine einvernehmliche Auflösung umgewandelt. Die ausstehende Entgeltfortzahlung in Höhe von knapp 1.100 Euro netto erhielt die Frau nachgezahlt. 

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