Lkw-Fahrer fristwidrig gekündigt
Bei einem Lkw-Fahrer aus dem Bezirk Amstetten hielt sich der Chef nicht ans Arbeitsrecht. Nachdem der Mann bei einem Unfall einen Kreislaufkollaps erlitten hatte, teilte ihm der Arbeitgeber mit, dass er mit dem nächsten Monatsersten gekündigt werde.
Allerdings hatte der Betroffene ein befristetes Arbeitsverhältnis, das dreieinhalb Monate später geendet hätte.
Im Vertrag war eine vorzeitige Kündigung nicht vorgesehen, Entlassungsgrund lag sowieso keiner vor. Also endete dieser befristete Arbeitsvertrag mit seinem Ablauf.
Was der Spediteur anfangs so überhaupt nicht einsehen wollte. Nach einem umfangreichen Schriftverkehr mit der AK sah er dann doch ein, dass diese Vertragsauflösung rechtswidrig war.
Der Lkw-Fahrer bekam knapp 12.000 Euro nachbezahlt.
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