Elternteilzeit abgelehnt

AK Niederösterreich-Wieser: "Anspruch auf Elternteilzeit gilt bei mehr als drei Dienstjahren und mehr als 20 Beschäftigten“

Mehr Zeit für ihr Kind haben wollte eine Mutter nach der Karenz. Sie bat ihren Arbeitgeber, einen Gärtnereibetrieb, in Elternteilzeit gehen zu dürfen. Die Gesetzeslage ist klar: Ist man länger als drei Jahre bei einem Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten, gibt’s Anspruch auf Elternteilzeit. Im Fall der 36-Jährigen aber wurde der Antrag auf reduzierte Arbeitszeit abgelehnt.

„Die AK-Expert:innen setzten sich für die Frau ein und erreichten einen Vergleich für die Betroffene“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Fristgerecht bevor ihre zweijährige Karenzzeit ablief, suchte eine Mutter bei ihrem Dienstgeber, einem Gärtnerei- und Handelsbetrieb in Niederösterreich, um Elternteilzeit an. Die Dienstnehmerin war zu dem Zeitpunkt bereits mehr als drei Jahre lang im Betrieb beschäftigt und hätte damit die Voraussetzungen erfüllt. Die Geschäftsführung lehnte jedoch ab, mit der Begründung, dass beim Unternehmen lediglich 17 Mitarbeiter:innen beschäftigt sind. Der Betrieb bot ihr stattdessen eine Vollzeitstelle nach der Karenz an. Die wollte die junge Mutter wegen ihres Kindes aber nicht annehmen. 

Klage oder vergleich

Die Büroangestellte wandte sich deshalb hilfesuchend an die AK Niederösterreich. Die AK-Expert:innen überprüften die Firmeneinträge des Arbeitgebers und stellten fest, dass das Unternehmen aus zwei Gesellschaften mit identischem Firmensitz, Lohnbüro und Geschäftsführung besteht und insgesamt weit mehr als 20 Mitarbeiter:innen beschäftigt. „Es wurde ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen. Das Gärtnerei-Unternehmen zahlte eine Abgangsentschädigung in Höhe von 9.000 Euro brutto und darüber hinaus auch 2.000 Euro für die noch offenen Urlaubstage nach“, so Wieser

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