Maurer bei der Arbeit
Maurer bei der Arbeit © Hoda Bogdan, adobe.stock.com
9.1.2024

Schwerarbeits-Pension für Maurer erkämpft

Ein Maurer arbeitete sein Leben lang am Bau. Sein Ansuchen auf Anerkennung der Schwerarbeitspension wurde jedoch abgelehnt. Die AK Niederösterreich gewährte Rechtsschutz vor dem Arbeits- und Sozialgericht, die Klage gegen den ablehnenden Bescheid war erfolgreich.

"Wir haben die Ansprüche für den Dienstnehmer durchgesetzt, weil die körperlich schwere Arbeit klar belegt werden konnte", so AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB Niederösterreich-Vorsitzender Markus Wieser. 

Angestellten-Verhältnis keine Schwerarbeit

Sein ganzes Erwerbsleben lang ging der gelernte Maurer Christian S. seinem Beruf nach. Nach 26 Jahren wurde er von seinem Arbeitgeber, einem Mostviertler Bauunternehmen, zum Polier befördert und erhielt einen neuen Arbeitsvertrag als Angestellter.

Mit 60 Jahren suchte er bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) um Gewährung der Schwerarbeitspension an. Diese wurde mit der Begründung abgelehnt, dass bei einem Angestellten-Verhältnis keine Schwerarbeit vorliege. Tatsächlich jedoch änderte sich an seinen Tätigkeiten nichts. Er arbeitete viele weitere Jahre lang mit seiner „Partie“ am Bau im vollen Ausmaß mit. 

 Arbeitszeit-Aufzeichnungen und 

Christian S. wandte sich an die Arbeiterkammer Niederösterreich, die ihm Rechtsschutz für das Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht gewährte. Neben seinen Arbeitszeit-Aufzeichnungen waren vor allem die Zeugenaussagen seiner Kollegen entscheidend, dass der Polier trotz seiner leitenden Funktion weiterhin die schweren körperlichen Arbeiten wie gewohnt verrichtete. Das sei speziell am Bau dann üblich, wenn es sich lediglich um kleine Partien mit nur wenigen Mitarbeitern handelt. 

Somit war bestätigt, dass der 60-Jährige, der die geforderten 540 Versicherungsmonate beisammen hatte, tatsächlich in den letzten 20 Arbeitsjahren die ebenso geforderten 10 Jahre Schwerarbeit verrichtete. "Damit konnte der Arbeitnehmer seine verdiente Schwerarbeiterpension antreten", so Wieser.

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