7.9.2023

Ungerechtfertigte Entlassung brachte 7.400 Euro

Der Angestellte eines privaten Busunternehmens im Bezirk Neunkirchen geht nach Dienstende zum Arzt und teilt nur eine Stunde später seinem Dienstgeber per Whatsapp seine Krankmeldung mit. Eine halbe Stunde später die unerwartete Antwort des Dienstgebers per SMS: „Fristlose Entlassung“. Der verdutzte Chauffeur fragt nochmals bei seinem Arbeitgeber um die Begründung nach und bekommt als Antwort „Betrug“. Zusätzlich wird ihm mitgeteilt, dass auch ein anderes Busunternehmen im Bezirk darüber informiert wurde. Offensichtlich deshalb, um dem Chauffeur keine andere Jobmöglichkeit in der Umgebung zu bieten.

Der Autobuslenker wendet sich an die AK-Bezirksstelle in Neunkirchen, nachdem er trotz Krankenstands kein Krankengeld erhält. Grund: Der Dienstgeber weigert sich, die Arbeits- und Entgeltbestätigung der ÖGK zuzusenden.  „Bei Durchsicht aller Unterlagen ergaben sich eine Reihe von offener Forderungen So entsprach beispielsweise auch der Stundenlohn nicht dem aktuell gültigen Kollektivvertrag“, sagt AK-Bezirksstellenleiter Gerhard Windbichler. Der Chef des Busunternehmens bleibt uneinsichtig, der Gang vors Arbeits- und Sozialgericht damit die logische Konsequenz.

Per Gerichtsurteil musste das Unternehmen alle fällig werdenden Ausstände wegen ungerechtfertigter Entlassung auszahlen. Darunter die Kündigungsentschädigung, der offene Resturlaub, die Entgeltfortzahlung bis zur Beendigung des Krankenstands und die Gehaltsdifferenz zum Kollektivvertrag in Gesamthöhe von rund 7.400 Euro.

Kontakt

Kontakt

Arbeits- und Sozialrecht

Bei Fragen zur Entlohnung, Kündigung, Arbeitszeit, Arbeitsvertrag und
Pension, Krankenversicherung, Pflege.

Telefonische Beratung
Mo - Fr: 8 - 16 Uhr

Telefon: +43 5 7171 22000