Geld für Überstunden fehlte
Immer wieder kam es zwischen einem Arbeitnehmer und dessen Dienstgeber zu Differenzen. Schließlich beschloss der Mann, einen Schlussstrich zu ziehen. Mit dem Betrieb einigte er sich auf eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses. Als er seine Gehaltsabrechnung erhielt, kam ihm der ausbezahlte Betrag aber etwas niedrig vor. Er wandte sich an die AK, um die Abrechnung kontrollieren zu lassen.
Etwa ein Jahr lang hatte ein 36-jähriger Mann bei einem Mistelbacher Betrieb im Güterbeförderungsgewerbe als Fahrer gearbeitet. In der Zeit kam es immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber. Schließlich entschied er sich, sich eine neue Stelle zu suchen, und vereinbarte mit dem Betrieb die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses. Mit dem Verdacht, dass bei der Endabrechnung etwas schiefgegangen sein könnte, wandte er sich danach an die AK.
Die AK-Expert:innen überprüften die Abrechnung und glichen sie auch mit den sorgfältigen Arbeitszeit-Aufzeichnungen ab. Dabei stellte sich heraus: Es waren mehr als 60 Überstunden mit einem Zuschlag von 50 Prozent und weitere mit 100 Prozent Zuschlag offen. Auch bei der Urlaubsersatzleistung – also dem Geld, das für noch offene Urlaubstage ausbezahlt wird – war ein Fehler passiert. Und zu guter Letzt fehlte auch ein Teil der Sonderzahlungen, also von Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Die Expert:innen traten mit dem Betrieb in Kontakt und wiesen auf die Fehler in der Abrechnung hin. Der Dienstgeber rollte daraufhin die Abrechnung neu auf und korrigierte die Fehler. Auch die noch offenen Überstunden zahlte er korrekt nach. Für den Arbeitnehmer waren das fast 2.200 Euro brutto, die er durch den Weg zur AK nachgezahlt bekommen hat.
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