Burnout: Mitarbeiter nach 17 Jahren ungerechtfertigt entlassen

Wenig sozial ging ein Handelsunternehmen im Bezirk Amstetten mit einem langjährigen Mitarbeiter um. Nach 17 Jahren bei der Firma war der in ein Burnout geschlittert. Ein längerer Krankenstand zeichnete sich ab. Kaum hatte sich der 54-Jährige ordnungsgemäß krankgemeldet, sprach das Unternehmen die fristlose Entlassung aus. Er habe sich auch vor dem Krankenstand nicht ordentlich um die Kund:innen gekümmert, lautete die Begründung. „Das war rechtswidrig“, erklärt AK Niederösterreich-Bezirksstellenleiter Herbert Grurl. „Eine Entlassung muss sofort ausgesprochen werden, nachdem das Unternehmen von einer schweren Verfehlung erfahren hat“.

Die Expert:innen der AK-Bezirksstelle legten zugunsten des Betroffenen Einspruch gegen die Entlassung ein. Und fanden heraus, dass das Unternehmen seinen Mitarbeiter zudem noch unter Kollektivvertrag bezahlt hatte. „Er hat pro Monat gut 300 Euro zu wenig erhalten“, schildert Grurl. „Wir haben das Gehalt bis zum Ende der Kündigungsfrist und die Differenz zum Kollektivvertrag eingefordert, sofern die noch nicht verfallen war, außerdem aliquotes Urlaubs- und Weihnachtsgeld“. Insgesamt erhielt der Betroffene knapp 5.500 Euro nachbezahlt.

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