Gehalt gekürzt: 5.000 Euro für Angestellte erstritten

Eine Frau aus dem Bezirk Korneuburg arbeitete als Angestellte in einer Firma. Aufgrund ihrer Tätigkeit stand ihr eine Zulage zu, doch die erhielt sie nie. Nachdem sie ihren Chef monatelang darum gebeten hatte, bekam sie diese schließlich. Die Gehaltsabrechnung kam ihr jedoch merkwürdig vor.

Daraufhin wandte sich die Korneuburgerin an ihre AK-Bezirksstelle und bat um Unterstützung. Gemeinsam wurde festgestellt, dass das Unternehmen zwar eine Zulage gezahlt hatte, aber gleichzeitig das Gehalt der Frau kürzte. „Natürlich ist das nicht zulässig – ein Problem waren allerdings, die im Dienstvertrag vereinbarten Verfallsfristen“, erklärt Alfred Jordan, Leiter der Bezirksstelle Korneuburg, „demnach können Ansprüche, wenn sie nicht innerhalb von 3 Monaten ab Fälligkeit schriftlich eingefordert werden, rasch verfallen und das war bei der Korneuburgerin leider der Fall.“

Trotzdem wurden, mit Hilfe der AK-Bezirksstelle Korneuburg, alle noch offenen Forderungen bei der Firma eingebracht – und das mit Erfolg. Obwohl ein Teil bereits verfallen war, kam die Firma den Forderungen der Korneuburgerin vollständig nach und somit erhielt sie nachträglich knapp 5.000 Euro. 

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