Chef ignorierte Kündigungsfrist: 5.200 Euro Nachzahlung für Monteur
Mitte Oktober 2024 trat ein Mann aus dem Bezirk Wiener Neustadt einen Job als Küchenmonteur bei einer Firma an, kurz darauf wurde er jedoch zum 15. Jänner wieder gekündigt. Laut dem Kollektivvertrag der Handelsarbeiter, der für den Wiener Neustädter galt, hätte die Kündigung aber eigentlich erst mehr als ein Monat später in Kraft treten sollen. Zusätzlich blieb der ehemalige Chef dem Küchenmonteur den Oktoberlohn, die Begleichung der geleisteten Überstunden und die anteiligen Zahlungen des Weihnachts- und Urlaubsgeldes schuldig.
Bei einer Untersuchung der AK-Bezirksstelle Wiener Neustadt kam weiters heraus, dass der Wiener Neustädter bereits seit Anfang seines Dienstverhältnisses unterbezahlt wurde. Aufgrund seiner 7-jährigen Erfahrung in der Branche wäre ihm eigentlich ein höheres Gehalt zugestanden, als jenes das am Ende des Monats auf seinem Konto eintraf.
„In so einem Fall ist es wichtig, rechtzeitig zu handeln“, rät Gerald Pahr, Leiter der Bezirksstelle Wiener Neustadt, „denn Arbeitnehmer müssen Ansprüche aus dem Dienstverhältnis innerhalb einer bestimmten Frist geltend machen, sonst verfallen sie. In diesem Kollektivvertrag sind es sechs Monate“ Die Bezirksstelle Wiener Neustadt nahm infolgedessen Kontakt zum ehemaligen Chef des Mannes auf und forderte unter anderem die entsprechenden Nachzahlungen ein. Mit Erfolg, denn das Unternehmen zahlte dem Wiener Neustädter die gesamten Forderungen aus, woraufhin er insgesamt rund 5.200 Euro erhielt.
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