Heiztechnikerlehrlinge für Bereitschaftsdienste eingesetzt, nicht bezahlt
Zwei Lehrlinge aus dem Bezirk dürften sich ihre Heiztechnikerlehre bei einem Haustechnikunternehmen anders vorgestellt haben. Sobald sie den L17-Führerschein gemacht hatten, teilte sie der Arbeitgeber zu Bereitschaftsdiensten am Wochenende ein. „Wenn in einer betreuten Anlage die Heizung ausgefallen ist, mussten sie ausfahren und den Schaden beheben“, schildert Andreas Riedl, Leiter der AK Niederösterreich-Bezirksstelle Horn. Im Schnitt waren das drei Einsätze im Monat. „Bezahlt wurde das nie“, sagt Riedl. Lediglich der ältere der beiden jungen Männer bekam die normalen Arbeitsstunden bezahlt, nachdem er die Lehre abgeschlossen hatte. Von Wochenendzuschlägen, Fahrtzeiten und den Zulagen für den Bereitschaftsdienst keine Rede.
„Der jüngere Arbeitnehmer, der gerade noch in der Lehre war, hat überhaupt nie mehr als die normale Lehrlingsentschädigung bekommen“, sagt Riedl. Nachdem der Jüngere die Lehre abgeschlossen hatte, forderten beide die ausstehenden Zuschläge mit Hilfe der AK Niederösterreich ein. „Leider waren etliche der Ansprüche mehr als sechs Monate alt, und damit verfallen“, sagt Riedl. „Trotzdem konnten wir den beiden jeweils rund 1.100 Euro sichern“. Wenig überraschend sind die beiden Arbeitnehmer nicht mehr bei dem Unternehmen tätig.
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