Nach zwei Tagen im Krankenstand gekündigt: Mehr als 7.000 Euro erkämpft

Nachdem ein Elektroinstallateur aus dem Bezirk Gänserndorf krank wurde, ließ er sich, wie es das Gesetz vorsieht, krankschreiben. Nur zwei Tage hatte der Mann im Krankenstand verbracht, da kündigte ihn sein Arbeitgeber bereits – der Grund: „Er habe sein Dienstverhältnis durch vorzeitiges Ausscheiden beendet“. Für Oktober erhielt er kein Gehalt mehr, auch die Überstunden aus dem gesamten Dienstverhältnis blieben offen und Ansprüche auf die Überstunden für März und April waren bereits verfallen.

Also nahm der Gänserndorfer Kontakt zu seiner AK-Bezirksstelle auf, die prompt bei der Firma intervenierte. Mittlerweile hatte das Unternehmen Insolvenz angemeldet. Zusätzlich verschärften die verfallenen Überstunden die Situation: „Es ist wichtig schon früh mit der Arbeiterkammer Niederösterreich in Kontakt zu treten, um den Verfall eventuell nicht vergoltener Überstunden vorzubeugen“, rät Michael Lamm, stv. Leiter der AK-Bezirksstelle Gänserndorf.

Dennoch wurden insgesamt mehr als 7.000 Euro für den Elektroinstallateur erkämpft, die der Insolvenz-Entgeltfond ausbezahlte.

Kontakt

Kontakt

Arbeits- und Sozialrecht

Bei Fragen zur Entlohnung, Kündigung, Arbeitszeit, Arbeitsvertrag und
Pension, Krankenversicherung, Pflege.

Telefonische Beratung
Mo - Fr: 8 - 16 Uhr

Telefon: +43 5 7171 22000