Befristetes Arbeitsverhältnis zeitwidrig gekündigt

Ein Kraftfahrer aus dem Bezirk Amstetten hatte ein für 6 Monate befristetes Dienstverhältnis. Im Dienstvertrag war für den Zeitraum der Befristung keine Kündigungsmöglichkeit explizit vereinbart.

Nach rund zweieinhalb Monaten beendete der Dienstgeber das Dienstverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist. „Da jedoch keine Kündigungsmöglichkeit während des Zeitraumes der Befristung vorgesehen war, lag eine zeitwidrige Auflösung durch den Dienstgeber vor“, berichtet AK-Bezirksstellenleiter Robert Schuster.

Die AK Amstetten intervenierte auf Kündigungsentschädigung bis zum Ende der Befristung. „Schließlich wurden rund 10.800 Euro brutto an Beendigungsansprüchen (inklusive Kündigungsentschädigung) nachgezahlt“, so Schuster über den erfolgreichen Abschluss der Angelegenheit.

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