Sozialwidrige Kündigung erfolgreich angefochten

Eine im Gesundheitsbereich beschäftigte Bürokraft wurde im März 2019 und befristet bis 30. November 2020 an einen anderen Dienstort versetzt.  Mündlich vereinbart wurde, dass mit diesem Datum, ihrem 65. Geburtstag, das Dienstverhältnis altersbedingt beendet werden soll.

Die Frau bezog nämlich bereits Pension, die jedoch sehr gering war, da sie mehrere Jahre bei ihren Kindern zuhause geblieben war. Die Anstellung ermöglichte es der Frau, etwas länger in die Pensionskasse einzuzahlen.

Mit Ausbruch des Corona-Virus und den damit verbundenen Einschränkungen und ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen konsumierte die Frau Urlaub und Zeitausgleich. Ihr Arzt schrieb sie schließlich Ende März 2020 krank. Das Unternehmen entschied sich mittlerweile für Kurzarbeit. Die Bürokräfte waren davon ausgenommen. Damit konnte sie gekündigt werden. Und genau das passierte nur wenige Tage nach Antritt ihres Krankenstands per Post.

„Die Frau wandte sich daraufhin an uns mit der Frage, ob die Kündigung tatsächlich rechtswirksam sei. Die Überprüfung der Faktenlage ergab, dass die Beendigung des Dienstverhältnisses am 31. Juli 2020 möglich war. Aufgrund des gegebenen Sachverhalts stellten wir allerdings die Möglichkeit einer Anfechtung wegen Sozialwidrigkeit in den Raum“, erklärt Bezirksstellenleiterin Susanne Stangl.

Das Verfahren landete letztendlich vor dem Arbeits- und Sozialgericht, wo der Kündigungsanfechtung stattgegeben wurde. „Damit konnten wir für die Dienstnehmerin eine Zahlung in Höhe von über 4.500 Euro brutto erreichen. Grundlage für dieses positive Ergebnis war die Sozialwidrigkeit der Kündigung. Diese wird auch bei Pensionsbezug schlagend, zumal die Klägerin keinen Unterhaltsanspruch hat und ihre Pension unter der Ausgleichzulage liegt“, so Stangl. 

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