Zwei Monate kein Gehalt

Eine langjährige Angestellte eines Reisebüros wandte sich Anfang Mai 2020 an die AK-Bezirksstelle in Neunkirchen, nachdem sie das März- und April-Gehalt nicht ausbezahlt bekommen hatte und mit Mai gekündigt wurde.

Grund war wohl der Geschäftseinbruch wegen der Corona-Krise, wobei das Unternehmen bereits zuvor wirtschaftlich nicht mehr optimal dastand und die Frau deshalb an eine Auszahlung nicht wirklich glaubte.

Alle Umstände betrachtend, ergab die Überprüfung durch die AK-Beratung, dass die Dienstnehmerin zwar ordnungsgemäß von der Gesundheitskasse abgemeldet worden war, aufgrund der Nichtzahlung der offenen Zahlungen jedoch ein berechtigter vorzeitiger Austritt aus dem Dienstverhältnis möglich ist.

„Offenes Gehalt, Kündigungsentschädigung, Urlaubsersatzleistung und so weiter machten mit rund 20.300 Euro eine schöne Stange Geld aus“, schildert AK-Bezirksstellenleiter Gerhard Windbichler.

Also informierte die Dienstnehmerin mithilfe eines Musterbriefs der AK den Chef des Reisebüros über den berechtigten vorzeitigen Austritt. „Mittlerweile ist alles abgeschlossen und sämtliche ausständigen Zahlungen überwiesen“, so Windbichler.

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