Ferialjobberin grundlos entlassen
Den Sommer über ein bisschen Geld verdienen wollte eine Schülerin aus dem Bezirk Zwettl und entschloss sich, als Hilfskraft in einem Gastronomiebetrieb im Burgenland zu arbeiten. Rund fünf der geplanten acht Wochen hatte sie bereits absolviert, als der Chef eines Tages mitten im Dienst die fristlose Entlassung aussprach.
Wieder zurück in Zwettl, wandte sie sich an die AK-Bezirksstelle. „Erst auf Nachfrage ließ sich in Erfahrung bringen, dass die Frau entlassen worden war, weil sie angeblich mehrmals deutlich zu spät zum Dienst erschienen sein soll", sagt Jürgen Binder, Leiter der AK-Bezirksstelle Zwettl. Dabei, so gab die Schülerin an, sei vereinbart gewesen, dass sie mit einem Kollegen mitfahren könne, da sie noch keinen Führerschein besaß. An manchen Tagen hatte dieser dienstlich noch Erledigungen zu machen – daher die Verspätung.
„Die Entlassung war unberechtigt. Der Frau war somit nicht nur die Urlaubsersatzleistung vorenthalten worden, sondern auch die ihr zustehende Kündigungsentschädigung“, so Binder. Der ehemalige Arbeitgeber aber ließ nicht mit sich reden. Erst der Weg vor Gericht brachte der Zwettlerin die ihr zustehenden 1.000 Euro.
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