2.11.2023

Mehr als 8000 Euro für Sozialpädagogin

Eine Dienstnehmerin war als Sozialpädagogin im Bezirk Korneuburg in einer privaten Wohngemeinschaft beschäftigt. Schon während der Probezeit wurde das Dienstverhältnis vom Arbeitgeber aufgelöst, danach wieder fortgesetzt, ehe die Frau im Krankenstand vom Dienstgeber ohne Einhaltung der Fristen gekündigt wurde. „Ein Teil der ihr zustehenden Ansprüche wurden der Arbeitnehmerin außerdem vorenthalten. Erst mit Hilfe der AK Niederösterreich bekam sie schließlich rund 8.500 Euro nachbezahlt“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Während der Probezeit beendete der Dienstgeber zunächst ohne Angabe von Gründen das Dienstverhältnis. Allerdings wurde der Sozialpädagogin keine Urlaubsersatzleistung ausbezahlt. Da danach einige Dienstnehmer kündigten, wollte der Dienstgeber die Frau wieder beschäftigen. Nach einiger Bedenkzeit setze die Wienerin das Dienstverhältnis schließlich für dreieinhalb Monate fort. Während eines Krankenstandes wurde sie schließlich ohne Einhaltung der geltenden Fristen gekündigt. Nach dem Angestelltengesetz war eine Kündigung nämlich nur am Quartalsende und mit einer Frist von sechs Wochen möglich.

AK Niederösterreich erkämpft offene Ansprüche

Außerdem wurden vom Arbeitgeber bei der Endabrechnung die Sonderzahlungen falsch berechnet. „Erst aufgrund einer Intervention unserer Expert:innen erhielt die Dienstnehmerin ihre ausstehenden Zahlungen. Ohne die Unterstützung der AK Niederösterreich wären der Dienstnehmerin offene berechtigte Ansprüche vorenthalten worden“, so Wieser.

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