Sozialwidrige Kündigung
Nach mehr als zehn Jahren Beschäftigung bei einem Technik-Dienstleister im Bezirk Mödling wird einem Mitarbeiter wegen Arbeitsmangel durch Corona gekündigt.
Der 58-jährige Angestellte wendet sich daraufhin an die AK-Bezirksstelle Mödling, um die Möglichkeit einer Kündigungsanfechtung zu prüfen. Er reicht Klage auf Wiedereinstellung beim Arbeits- und Sozialgericht ein, wobei ihm die AK für das Verfahren Rechtsschutz gewährt.
„Im Laufe der Verhandlung stellte das Gericht die Sozialwidrigkeit der Kündigung fest. Eine derartige Entscheidung ist möglich, wenn, wie in dem Fall, Faktoren wie eine bereits längere Betriebszugehörigkeit bei gleichzeitig hohen regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen der gekündigten Person vorliegen“, erklärt Susanna Stangl.
Weil der Arbeitgeber dem Wunsch des Klägers, weiter beschäftigt zu werden, nicht nachkam, einigte man sich im Zuge eines gerichtlichen Vergleichs auf eine Bruttozahlung in Höhe von 14.876 Euro.