02.09.2021

Arbeitgeber "vergaß" auf offenen Urlaub

Es war nicht das erste Mal, dass ein Lkw-Fahrer aus dem Bezirk Mistelbach während der Auftragsflaute im Winter „stempeln“ geschickt wurde. Allerdings war es das erste Mal, dass sein Arbeitgeber die zugesagte Wiedereinstellung im Frühjahr nicht einhielt – wegen Corona. Und bequemerweise „vergaß“ er, dass der nunmehr ehemalige Fahrer aus dem alten Arbeitsjahr noch 18 Urlaubstage und 64 Überstunden stehen gehabt hatte. Die hätte er in einem normalen Jahr in den neuen Arbeitsvertrag mitgenommen.

„Nur gab es diesmal keinen neuen Arbeitsvertrag, das heißt, der Spediteur hätte das auszahlen müssen“, schildert AK Niederösterreich-Bezirksstellenleiter Rudolf Westermayer. „Das hat er nicht getan, und auch die Arbeitspapiere und das Arbeitszeugnis hat der Fahrer nicht bekommen.“

Die AK Niederösterreich forderte den offenen Betrag und die ausstehenden Unterlagen bei der Spedition ein. „Es hat zwar einige Korrespondenz gebraucht, aber am Ende hat der ehemalige Arbeitgeber die ausstehenden 2.747 Euro nachbezahlt“, sagt Westermayer.

„Ganz wichtig ist, dass man sich offene Urlaubsansprüche und Mehr- und Überstunden immer bestätigen lassen sollte, dann hat man später auch einen Beweis. Und eigene Aufzeichnungen sind sowieso wichtig.“

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