Ausstehende Ansprüche für Busfahrer exekutiert
Ein bei einem Reiseunternehmen beschäftigter Busfahrer stimmte am 15. März 2020 wegen der Corona-Krise einer einvernehmlichen Dienstauflösung zu. Auch deshalb, weil gleichzeitig für voraussichtlich Ende Mai eine Wiedereinstellungszusage vereinbart wurde. Dazu ist es aber nicht gekommen.
Das Unternehmen war in Kurzarbeit und übermittelte bis Juni weder den noch offenen Lohn noch andere Ansprüche wie Sonderzahlungen, Überstunden und Urlaubsanspruch.
Daher wandte sich der Busfahrer an die AK-Bezirksstelle Wiener Neustadt. „Auf unsere Intervention hin versprach der Dienstgeber, dass das Geld überwiesen werde, sobald die Bank dem Unternehmen wieder Geld frei geben würde“, schildert AK-Bezirksstellenleiterin Mag. Alexandra Obermeier-Gangl.
Der versprochene Zeithorizont dafür, im Laufe des Juli, verstrich jedoch ebenso ohne Geldüberweisung. Deshalb blieb nichts Anderes übrig, den Akt an das AK-Rechtsschutzbüro zu übergeben. „Die Klage vor dem Arbeits- und Sozialgericht endete mit einem Exekutionsverfahren, über das der Dienstnehmer schließlich doch noch zum ausständigen Betrag in Höhe von über 4.400 Euro netto kam“, so Obermeier-Gangl.