30.07.2020

Unerlaubte Kündigung

Als im Zuge der beginnenden Corona-Krise bei einem Gmünder Unternehmen die Aufträge wegbrachen, entschied sich der Betrieb, sich von MitarbeiterInnen zu trennen. Nach Anmeldung im AMS-Frühwarnsystem wurde vielen Beschäftigten die Kündigung ausgesprochen. Darunter waren auch mehrere Betriebsratsmitglieder sowie eine Mitarbeiterin in Elternteilzeit. Diese wandten sich an die AK-Bezirksstelle Gmünd. „Trotz mehrfacher Gesprächsversuche seitens der Arbeiterkammer und der zuständigen Fachgewerkschaft wurden die Kündigungen aber nicht zurückgenommen“, erklärt Bezirksstellenleiter Michael Preissl. Dabei braucht es für die Kündigung von Betriebsratsmitgliedern die vorherige Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichtes.

„Für die kündigungsgeschützte Mitarbeiterin in Elternteilzeit forderten wir die Zahlung der offenen Ansprüche ein“, sagt Preissl. Da der Betrieb aber auch in diesem Fall nicht einlenkt, bleibt nur der Weg vor Gericht, um der Frau zu dem ihr zustehenden Geld zu verhelfen. 

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