Arbeitnehmer-Kündigung
Gültigkeit, Kündigungsfristen und Anspruch auf Arbeitslosengeld: Worüber Sie Bescheid wissen sollten, wenn Sie selbst Ihre Stelle aufgeben wollen.
Weil er bereits eine andere Stelle in Aussicht hatte, kündigte ein 30-Jähriger fristgerecht im Weinviertel seine Tätigkeit in einem Transportbetrieb. So weit, so gewöhnlich, sollte man meinen. Der Dienstgeber wollte jedoch diese Kündigung nicht akzeptieren und weigerte sich fortan, alle zustehenden Ansprüche zu bezahlen.
„Durch unsere Intervention wurde der Fall geklärt und der Arbeitnehmer erhielt ausständige 2.100 Euro nachbezahlt“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
Der Dienstgeber reagierte darauf derart eingeschnappt, dass er in Folge einfach die Bezahlung des November-Entgeltes verweigerte. Auch die Auszahlung der Beendigungsansprüche des Dienstnehmers wie Urlaubsersatzleistung, Sonderzahlungen sowie Mehr- und Überstunden, unterließ er.
Deshalb wandte sich der Kleintransportfahrer an die Arbeiterkammer. „Von uns wurden die berechtigten Ansprüche des Dienstnehmers eingefordert. Der 30-Jährige erhielt die ausständige Summe nachbezahlt“, so Wieser.
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