02.09.2021

Ohne Angabe eines Grundes entlassen

Zwei Verkäuferinnen waren in der Amstettner Filiale einer deutschen Bekleidungshandelskette tätig. Während der Corona-Kurzarbeit wurden sie ohne Angabe eines Grundes entlassen.

Im Gespräch mit der AK Amstetten sprachen die beiden Dienstnehmerinnen die Vermutung aus, es könnte damit zu tun haben, dass es immer wieder Fehlbeträge in der Kassa gegeben hat. Ohne dies konkret auszusprechen, wurde ihnen somit Diebstahl unterstellt.

„Nach Intervention der AK wegen ungerechtfertigter Entlassung zahlt das Unternehmen beiden Dienstnehmerinnen die Kündigungsentschädigung sowie alle anderen Beendigungsansprüche nach. Ihren Job sind sie trotzdem los“, berichtet AK-Bezirksstellenleiter Robert Schuster.

Die Filialleiterin desselben Betriebes wurde ebenfalls entlassen. Begründet wurde dieses Vorgehen mit angeblichen Verfehlungen, z.B. unentschuldigtem Fernbleiben. Dabei war sie selbst für die Dienstplaneinteilung in der Filiale verantwortlich.

„Wir warten ab, ob das Unternehmen ein Einsehen hat und aufgrund unserer Intervention die Entlassung zurückzieht“, so Schuster.

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