Einvernehmliche Auflösung
Auch wenn Sie und Ihr Arbeitgeber sich einvernehmlich auf die Auflösung des Arbeitsverhältnisses einigen: Achten Sie auf die Einhaltung Ihrer Rechte!
Ein leitender Angestellter aus dem Mostviertel war fast 20 Jahre lang Vollzeit bei einem Autofachhändler beschäftigt. Der Sohn des Angestellten hat aufgrund einer Reparatur an seinem Auto in selbiger Fachwerkstätte während der Reparaturmaßnahmen über den Vater ein Leihauto erhalten.
Der Sohn retournierte den Leihwagen vollbetankt an den Autohändler. Weil der Angestellte das reparierte Auto seines Sohnes im Gegenzug auf Firmenkosten betanken ließ, kam es zum Eklat.
Es folgte eine Anzeige „wegen Diebstahls“ sowie die fristlose Entlassung.
„Der Mitarbeiter wandte sich an die AK Melk, die seine Ansprüche aufgrund einer ungerechtfertigten Entlassung geltend machte“, berichtet AK-Bezirksstellenleiter Peter Reiter.
Erst vor dem Arbeits- und Sozialgericht konnten diese Ansprüche durchgesetzt werden. „Unser Mitglied erhielt in erster Instanz 125.280,88 Euro gerichtlich zugesprochen. Das Urteil wurde vom Dienstgeber bekämpft, letztlich bestätigte in zweiter Instanz das Oberlandesgericht Wien das Urteil, es liege eine ungerechtfertigte Entlassung vor“, so Reiter.
Arbeits- und Sozialrecht
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