31.08.2021

Pilot gekündigt

„Da stimmt etwas nicht“, dachte sich ein französischer Pilot eines österreichischen Bedarfsflugunternehmens als er die Abrechnung seiner Kurzarbeitstätigkeit prüfte. Der 57jährige Dienstnehmer urgierte einige Male bei seiner Airline, woraufhin er während der Kurzarbeit gekündigt wurde. Er nahm Kontakt mit der Servicestelle Flughafen der AK Niederösterreich auf, um seine Kurzarbeitsabrechnungen überprüfen zu lassen.

Dabei stellten die Expert:innen der AK Niederösterreich fest: die Abrechnung ist zu Lasten des Piloten unkorrekt erfolgt und eine Kündigung während Kurzarbeit ist ohnedies nicht zulässig.

Nach einer Intervention der der AK wurden die Entgeltdifferenzen, eine Kündigungsentschädigung inklusive aller dazugehörigen Beendigungsansprüche, sowie die Sonderzahlungen eingefordert. Der Pilot erhielt € 42.374,85.- brutto nachbezahlt.

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