08.01.2021

Entlassen wegen Power Nap: AKNÖ erkämpft 34.000 Euro für Werkzeugmacher

AKNÖ-Wieser: Es lohnt sich, mit Hilfe der AK sein Recht einzufordern.

Nach 20 klaglosen Jahren wurde ein Werkzeugmacher entlassen, weil er vor Betriebsbeginn ein Schläfchen einlegte. „Die Entlassung ist ungerechtfertigt“, so das Urteil des Landesgerichts. Der Facharbeiter bekam letztlich Dank der AK Niederösterreich seine ihm zustehende Kündigungsentschädigung und Abfertigung. „Dieser Fall zeigt wieder: es lohnt sich sein Recht einzufordern. Die ExpertInnen der AK Niederösterreich kämpfen für jedes Mitglied. Denn Recht haben heißt leider nicht immer Recht bekommen“, so AK Niederösterreich Präsident und ÖGB Niederösterreich Vorsitzender Markus Wieser.

20 Jahre lang arbeitete ein Werkzeugmacher für eine Firma im Industrieviertel. Täglich pendelte er zu seinem Arbeitsplatz. Und das sehr zeitig in der Früh. Damit er nicht in den Frühverkehrsstau kam, war er bereits um ca. 05:30 in seiner Firma. Weil aber der Arbeitsbeginn mit frühestens 05:50 festgelegt war, gönnte er sich am Arbeitsplatz regelmäßig ein kurzes Nickerchen. Er legte sich sein Pölsterchen auf die Werkbank und holte ein paar Minuten Schlaf nach. Auch während der Mittagspause gönnte sich der Werkzeugmacher einen „Power Nap“.

Bis sein Geschäftsführer ihm schriftlich mitteilte, dass das Schlafen zu Mittag an der Werkbank zu unterlassen sei. Das AK-Mitglied hielt sich seither an diese Vorgabe, machte aber weiterhin sein Nickerchen vor Arbeitsbeginn. Das wiederum ärgerte seinen Geschäftsführer dermaßen, dass er seinen Mitarbeiter entließ.

Der erwies sich aber als aufgewecktes Bürschchen und wandte sich an die AK Niederösterreich. Schließlich hatte er all die Jahre seinen Job immer zur Zufriedenheit seines Dienstgebers erfüllt, es hat in den 20 Jahren keine einzige Beanstandung gegeben. Die Entlassung war also ungerechtfertigt. Zu diesem Schluss kam schließlich im Vorjahr auch das Landesgericht Wiener Neustadt. Die Richterin konnte kein Fehlverhalten des Entlassenen feststellen. Ganz im Gegenteil, seit das Mittagsschlafverbot ausgesprochen wurde, hat sich der Werkzeugmacher auch daran gehalten. Hätte es ein Verbot auch für die Zeit vor 05:50 gegeben hätte er sich auch daran gehalten. Es hat eine derartige Weisung aber niemals gegeben.

Herr Facharbeiter bekam schließlich 34.187 Euro als Kündigungsentschädigung und Abfertigung überwiesen. Wäre die Entlassung gerechtfertigt gewesen, hätte er keinen Anspruch darauf gehabt.

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