31.3.2025

Geschenkkorb statt Gehalt:  AK erkämpft 2.400 Euro für Pflichtpraktikantin

Was wie ein schlechter Scherz klingt, war trauriger Ernst: Eine Pflichtpraktikantin in einem Mostviertler Betrieb sollte für ihre gesamte Arbeit mit einem Geschenkkorb und 200 Euro „abgegolten“ werden. Dabei war sie – wie ihre Kolleg:innen – voll in den Arbeitsalltag eingebunden, führte Arbeitsaufzeichnungen und erfüllte ihre Aufgaben gewissenhaft.

Für die Arbeitsrechtsexpert:innen der AK Scheibbs war rasch klar: Hier wurde gegen gesetzliche und kollektivvertragliche Vorgaben verstoßen.

„Pflichtpraktikant:innen haben Anspruch auf eine faire Bezahlung – das ist klar geregelt“, betont Helmut Wieser, Leiter der AK-Bezirksstelle Scheibbs. Trotzdem zeigte sich der Betrieb uneinsichtig, als die AK eine ordnungsgemäße Entlohnung gemäß Kollektivvertrag einforderte.

Die junge Praktikantin erhielt daraufhin kostenlosen Rechtsschutz durch die AK Niederösterreich – und der Fall landete vor Gericht.

Nach einem längeren Verfahren in zwei Instanzen folgte der Erfolg: Das Gericht gab der Rechtsauffassung der AK vollumfänglich recht. Die Praktikantin erhielt Lehrlingsentschädigung, Sonderzahlungen, Urlaubsersatzleistung und sogar die nachträgliche Anmeldung zur Sozialversicherung – alles zusammen rund 2.400 Euro inklusive Zinsen.

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