14.07.2020

Corona-Spesen bei Kreditstundung: Bank verlangte 200 Euro für Vertragsänderung

AK Niederösterreich-Präsident Wieser: „Stundung muss spesen- und zinsenfrei sein“

Um durch Kurzarbeit oder Jobverlust finanziell unter Druck geratene Menschen zu entlasten, hat die Bundesregierung das Recht auf Kreditstundung gesetzlich verankert. Immer wieder aber berichten Betroffene in der AK-Konsumentenberatung, dass die Banken ihnen für die Stundung hohe Spesen verrechnen. „Das kann nicht Sinn der Sache sein. Betroffene brauchen unbürokratische Hilfe ohne zusätzliche Kosten. Die Kreditstundungen müssen daher spesen- und zinsenfrei sein“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. 

„Ich habe einen Antrag auf Kreditstundung gestellt, da ich seit Mai in Kurzarbeit bin“, schreibt ein niederösterreichischer Beschäftigter. 200 Euro Spesen soll er nun bezahlen für die Stundung von zwei Privatkrediten – Geld, das der Mann im Moment kaum zusätzlich aufbringen kann. Damit ist er nicht allein. Die Fälle, in denen Banken für die Änderung der Kreditverträge hohe Spesen verlangen, häufen sich. Dabei richtet sich die Regelung genau an jene Menschen, die ohnehin unter finanziellem Druck stehen.

Stopp für Spesen und Zinsen

Dazu kommt: Zwar wurde die Regelung nun um vier weitere Monate verlängert. Doch im Gesetz ist nach wie vor nicht festgehalten, dass die Zinsen für diesen Zeitraum gestoppt werden. „Das bedeutet, die Kreditraten werden zwar ausgesetzt, aber die Zinsen laufen im Hintergrund weiter. Der Schuldenberg wächst unbemerkt“, sagt AK Niederösterreich-Konsumentenschützer Manfred Neubauer. Durch die Stundung wird somit nicht nur die Laufzeit verlängert, sondern auch die Zinslast steigt an. Das Ziel des Gesetzgebers, die finanzielle Entlastung von KreditnehmerInnen mit Zahlungsschwierigkeiten, kann nur durch spesen- und zinsenfreie Stundung erreicht werden.

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