24.8.2022

Jahrelang kein Urlaub

80 Urlaubstage waren bei einer Geschäftsführungsassistentin eines größeren Betriebs im Bezirk offen, als sie die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses beantragte.

Das sind, grob gesprochen, drei ganze Jahresurlaube. „Weil unter anderem Geschäftssanierungen zu erledigen waren, konnte sie jahrelang praktisch nicht auf Urlaub gehen“, schildert AK Niederösterreich-Experte Andreas Riedl von der AK-Bezirksstelle Horn. „

Dabei ist der Arbeitgeber verpflichtet, seinen Beschäftigten zu ermöglichen, ihren Urlaub auch anzutreten. Und das nach Möglichkeit in dem Jahr, in dem der Urlaub auch anfällt.“

Eine Vereinbarung, wie der Urlaub abzubauen sei, gab es nie. Der nunmehr ehemalige Arbeitgeber zahlte zunächst nur 37,2 Urlaubstage aus. Die AK-Bezirksstelle forderte den Rest nach. Die Firma zahlte nachträglich noch  12,8 Urlaubstage aus.

„Leider verfällt offener Urlaub nach zwei Jahren. Im konkreten Fall ging es um Urlaubstage.“ Auf Intervention der AK hin zahlte das Unternehmen immerhin die Hälfte der verfallenen Urlaubstage nach. Insgesamt erhielt die Betroffene so knapp 11.000 Euro brutto nachbezahlt.

„Wenn der Urlaub nicht zur Gänze konsumiert werden kann, ist es ganz wichtig, dass man mit dem Arbeitgeber eine schriftliche Vereinbarung über den Urlaubsabbau trifft“, weist Riedl hin. „Urlaub ist zur Erholung gedacht, und es wäre schade, ihn einfach verfallen zu lassen.“

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