29.1.2024

PVA entzog unheilbar kranker Frau die Berufsunfähigkeitspension

Seit Jahren leidet eine Angestellte aus dem Weinviertel an unheilbarer Multipler Sklerose. Bereits 2020 wurde ihr deshalb von der Pensionsversicherungsanstalt das sogenannte Rehab-Geld zuerkannt, was einer befristeten Berufsunfähigkeitspension entspricht. Völlig überraschend wurde ihr 3 Jahre später diese wieder entzogen. „Wir haben sofort Rechtsschutz gewährt und Einspruch eingelegt. Im neuen Verfahren wurde die Schwere der Krankheit bestätigt und die Pension erkannt“ , sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. 

Berufsunfähigkeit abgesprochen

Unkontrollierbare Muskelanspannungen, immer wieder kehrende Sehstörungen, plötzliche Erschöpfungs-und Müdigkeitserscheinungen. Seit Jahren leidet die Weinviertlerin an der chronischen Nervenentzündungskrankheit Multiple Sklerose (MS). Im Jahr 2020 bekam Maria S. (47) daher Reha-Geld zuerkannt, das für alle nach 1963 Geboren de facto eine befristete Berufsunfähigkeitspension darstellt.  

Umso schlimmer traf die chronisch kranke Frau 2023 ein Bescheid der PVA. Diese bekundete nach einer Untersuchung trotz der als unheilbar geltenden Krankheit eine "Verbesserung" ihres Gesundheitszustandes. Die Konsequenz: Die Berufsunfähigkeit wurde ihr wieder abgesprochen

AK hilft

Sie wandte sich hilfesuchend an die AK Niederösterreich, die ihr für den Einspruch gegen die Aberkennung Rechtsschutz für das Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht gewährte. Das neuerliche Gutachten durch den gerichtlichen Sachverständigen widersprach dem der PVA, zusätzlich sorgte ein zwischenzeitlicher Krankheitsschub für eine neuerliche Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes: „Der Sachverständige stellte klar, dass die Frau angesichts ihrer Krankheit überhaupt nicht mehr imstande ist, einer beruflichen Tätigkeit nachgehen zu können“, so AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

In einem anschließenden Vergleich revidierte die Pensionsversicherungsanstalt ihren ursprünglichen Bescheid und sprach der Frau die Berufsunfähigkeits-Pension zu -  diesmal unbefristet und somit endgültig. 

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