Unberechtigte Entlassung
Ein Dienstnehmer aus dem Bezirk wollte 2022 zum Quartalsende sein rund 9-jähriges Dienstverhältnis beenden.
„In seinem Auflösungsschreiben war die Formulierung einvernehmlich enthalten - konkret gab es aber keine Vereinbarung dazu und es wäre somit eine normale Kündigung durch den Dienstnehmer gewesen“, berichtet AK-Bezirksstellenleiter Herbert Grurl.
Unerwartet erhielt der Dienstnehmer dann die Abmeldung durch Entlassung.
„Der Dienstgeber hatte ein privates Handygespräch zwischen dem Dienstnehmer und dessen Gattin mitgehört, worin - unter anderem - auch scherzhaft gesagt wurde, falls die Mutter Corona habe, solle man mit ihr mal durch die Firma gehen“, erläutert Grurl.
Der Mostviertler wollte zwar dort nicht mehr arbeiten, jedoch waren trotz Überstundenpauschale noch sehr viele Überstunden und auch Urlaub offen.
Die AK Amstetten intervenierte gegen die unberechtigte vorzeitige Entlassung und bei Gericht konnten seine Ansprüche in der Höhe von rund 23.000 Euro durchgesetzt werden.
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