Nach Arbeitsunfall gekündigt
Mehr als zehn Jahre Betriebszugehörigkeit schützen nicht vor einer plötzlichen Kündigung. Ein Bauarbeiter wurde nach einem Sturz von einer Leiter auf der Baustelle verletzt. Nur eine Stunde danach war der Tullner bereits gekündigt und erhielt von dem Moment an auch kein Geld mehr.
Der Betroffene, ein Anfang 40-jähriger Tullner, wandte sich an die Arbeiterkammer Niederösterreich. Die Expert:innen der AK prüften den Fall und berechneten die offenen Ansprüche: Entgeltfortzahlung im Krankenstand, anteilige Sonderzahlungen und Kündigungsentschädigung – in Summe fast 7.200 Euro brutto.
Der Arbeitgeber wollte zunächst nicht zahlen und argumentierte, die Kündigung sei bereits vor dem Unfall ausgesprochen worden. Diese Behauptung ließ sich jedoch mithilfe des Spitalsberichts widerlegen.
„Unsere Arbeitsrechtsexpert:innen konnten die Ansprüche erfolgreich durchsetzen. Der ehemalige Beschäftigte erhielt den gesamten ausstehenden Betrag“, erklärt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser Markus Wieser.
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