19.02.2020

Im Krankenstand den Job verloren

Unbedingt als Frisör arbeiten wollte ein rund 30-jähriger Kremser – also holte er kurzerhand seinen Lehrabschluss nach und freute sich, als er in einem Teilzeitjob in den Beruf einsteigen durfte.

Zur "Einvernehmlichen" überredet

Doch die Freude währte nur kurz. Nach ein paar Monaten kam es zu einem Streit mit dem Chef. Dieser wurde sogar handgreiflich, und der junge Frisör musste im Krankenhaus behandelt werden und ging in den Krankenstand. Der Chef überredete den Mann, eine „Einvernehmliche“ zu unterschreiben.

„Angeblich würde er so schneller zu seinem Krankengeld kommen, lautete die Begründung“, sagt Doris Schartner, Leiterin der AK-Bezirksstelle Krems. „Tatsächlich kommt es immer noch häufig vor, dass Beschäftigte im Krankenstand zur einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses aufgefordert werden. Damit soll die Entgeltfortzahlung im Krankenstand umgangen werden“, weiß die Arbeitsrechtsexpertin.

Doch damit ist seit 2018 Schluss. Die neue Gesetzeslage sieht vor, dass auch bei einvernehmlicher Auflösung im Krankenstand der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung im Krankenstand zu bezahlen hat. So soll der verbreiteten Praxis, sich von erkrankten MitarbeiterInnen zu trennen, der Riegel vorgeschoben werden.

„Für den jungen Frisör bedeutete das eine Nachzahlung von fast 450 Euro netto“, so Schartner.

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