10.10.2023

Über 5.100 Euro für Pflasterer erstritten

Im Oktober letzten Jahres brach sich ein Pflasterer die Hand. Um die Entgeltfortzahlung im Krankenstand zu umgehen, legte ihm sein niederösterreichischer Arbeitgeber gleich eine „Einvernehmliche“ zur Unterschrift vor.

Aber: Die Entgeltfortzahlung gilt auch über die Dauer des Arbeitsverhältnisses hinaus – und zwar sowohl bei Kündigung als auch bei einvernehmlicher Auflösung.

„Der Mann holte sich Unterstützung bei der AK. Dadurch wurden seine Ansprüche in Höhe von über 5.000 Euro gesichert“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.  

Wegen seiner beim Sporteln gebrochenen Hand meldete sich ein Pflasterer bei seinem Dienstgeber krank. Dieser nahm das zum Anlass, sich von seinem Dienstnehmer zu trennen. Allerdings wollte der Dienstgeber mit der einvernehmlichen Auflösung die drohende Entgeltfortzahlung umgehen. Der Pflasterer (30) unterschrieb die einvernehmliche Auflösung auch. Als aber der Arbeitgeber erfuhr, dass die Entgeltfortzahlung auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus zu leisten ist, wollte er sich eines Tricks bedienen. Er machte die Abmeldung rückgängig und meldete den Verletzten mit einem Datum von der ÖGK ab, das noch vor dem Unfall lag. Den ehemaligen Mitarbeiter ersuchte er darum, diese einvernehmliche Lösung rückzudatieren. 

5.100 Euro nachbezahlt

Doch diesmal unterschrieb der Pflasterer nicht, sondern wandte sich an die AK-Expert:innen. Dort wurden seine Ansprüche nachgerechnet. Die ihm zustehende Entgeltfortzahlung inklusive Sonderzahlungen und Feiertagsentgelt machte mehr als 5.000 Euro brutto aus. „Die AK-Expert:innen intervenierten für den Pflasterer. Der Mann bekam die ihm zustehenden 5.100 Euro nachbezahlt“, so Wieser.

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