Klimageräte in eine Wohnung
Frau liegt auf Sofa und schaltet Klimagerät über ihr ein. © Lightfield Studios, adobe stock

Klimaanlage in Mietwohnung einbauen

Langanhaltende Sommerhitze kann das Wohnen stark belasten. Wenn sich Wohnräume aufheizen, erscheint eine Klimaanlage oft als naheliegende Lösung. Doch Vorsicht: Der Einbau ist nicht ohne Genehmigung erlaubt.

Wer über eine Klimaanlage nachdenkt, sollte sich vorab genau informieren, was zulässig ist und welche Schritte notwendig sind.

Erlaubnis einholen

Eine Klimaanlage einbauen ist ein baulicher Eingriff in die Mietwohnung. Daher muss der:die Vermieter:in die Erlaubnis erteilen.

Für eine Zustimmung des Vermieters oder der Vermieterin müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Verkehrsübliche Ausstattung: Die Maßnahme entspricht der Ausstattung, die in vergleichbaren Gebäuden allgemein üblich ist.
  • Wichtiges Interesse der Mieterin bzw. des Mieters: Die Klimaanlage bringt eine deutliche Verbesserung der Wohnverhältnisse und ist aus Sicht des Mieters oder der Mieterin von erheblicher Bedeutung.

Gerichte prüfen streng. Besonders, wenn Teile des Hauses außerhalb der Wohnung betroffen sind (z. B. Außenwand, Fassade, Dachboden). Bloß weil Klimageräte üblicher werden, reicht das als Voraussetzung nicht aus. Auch persönliche Wünsche spielen bei der Bewertung keine Rolle.

So gehen Sie vor

Vor dem Einbau ist der/die Vermieter:in schriftlich zu informieren – idealerweise per eingeschriebenem Brief. Diese Mitteilung sollte möglichst detailliert sein und folgende Unterlagen beinhalten:

  • Technische Beschreibung und Pläne
  • Kostenvoranschlag
  • Angaben zur baulichen Umsetzung

Der/die Vermieter:in hat zwei Monate Zeit für eine Antwort. Keine Antwort gilt das als Zustimmung.

Achtung

Bauen Sie ohne Genehmigung ein, riskieren Sie eine Besitzstörungsklage.


Einbau ohne Zustimmung – geht das

Das geht nur in Ausnahmefällen und nur, wenn:

  • die Klimaanlage dem neuesten Stand entspricht
  • sie fachgerecht und auf eigene Kosten installiert wird,
  • keine Schäden am Gebäude entstehen,
  • keine Gefahr für Personen oder Sachen besteht,
  • und keine berechtigten Interessen des Vermieters verletzt werden.

Bei Eingriffen in die Bausubstanz oder Arbeiten außerhalb der Wohnung gelten besonders strenge Regeln.


Einfache Alternative

Mobile Klimageräte dürfen Sie jederzeit nutzen. Diese Standgeräte brauchen keine Genehmigung. Sie sind die unkomplizierte Lösung für heiße Tage.

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