Klimaanlagen – was beachten?
Was Klimaanlagen können und worauf Sie achten müssen.
Langanhaltende Sommerhitze kann das Wohnen stark belasten. Wenn sich Wohnräume aufheizen, erscheint eine Klimaanlage oft als naheliegende Lösung. Doch Vorsicht: Der Einbau ist nicht ohne Genehmigung erlaubt.
Wer über eine Klimaanlage nachdenkt, sollte sich vorab genau informieren, was zulässig ist und welche Schritte notwendig sind.
Erlaubnis einholen
Eine Klimaanlage einbauen ist ein baulicher Eingriff in die Mietwohnung. Daher muss der:die Vermieter:in die Erlaubnis erteilen.
Für eine Zustimmung des Vermieters oder der Vermieterin müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
Gerichte prüfen streng. Besonders, wenn Teile des Hauses außerhalb der Wohnung betroffen sind (z. B. Außenwand, Fassade, Dachboden). Bloß weil Klimageräte üblicher werden, reicht das als Voraussetzung nicht aus. Auch persönliche Wünsche spielen bei der Bewertung keine Rolle.
Vor dem Einbau ist der/die Vermieter:in schriftlich zu informieren – idealerweise per eingeschriebenem Brief. Diese Mitteilung sollte möglichst detailliert sein und folgende Unterlagen beinhalten:
Der/die Vermieter:in hat zwei Monate Zeit für eine Antwort. Keine Antwort gilt das als Zustimmung.
Bauen Sie ohne Genehmigung ein, riskieren Sie eine Besitzstörungsklage.
Das geht nur in Ausnahmefällen und nur, wenn:
Bei Eingriffen in die Bausubstanz oder Arbeiten außerhalb der Wohnung gelten besonders strenge Regeln.
Mobile Klimageräte dürfen Sie jederzeit nutzen. Diese Standgeräte brauchen keine Genehmigung. Sie sind die unkomplizierte Lösung für heiße Tage.
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