Energie: Änderungen bei Preisen und Verträgen
Was Sie tun können, wenn Ihr Strom- oder Gasanbieter die Tarife erhöht, den Vertrag kündigt oder die Lieferbedingungen ändert.
AK Niederösterreich-Mitglieder haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, unseren Energiebonus in Höhe von 200 Euro zu bekommen. Welche das sind, können Sie hier nachlesen.
Außerdem gibt es Entlastungspakete der jeweiligen Bundesländer. Hier kommt es darauf an, wo Sie laut Zentralem Melderegister (ZMR) Ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben.
In Niederösterreich gibt es den blau-gelben Strompreisrabatt. Dieser ist abhängig von der Haushaltsgröße und bringt 170 Euro bis 457 Euro pro Haushalt. Anspruch darauf haben alle, die mit 1. Juli 2022 ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich gemeldet hatten. Niederösterreicher:innen können den Rabatt ab September 2022 online oder beim Gemeindeamt beantragen.
Wo der Online-Antrag möglich ist, kommt auf den Energielieferanten an:
Wichtig: Ohne Antrag bekommen Sie den Rabatt nicht! Wann Sie Ihren Antrag stellen hat aber keine Auswirkung auf die Höhe der Förderung.
Anschließend wird der Rabatt ab Oktober bis 30. September 2023 gewährt. Bei Kund:innen von EVN, Verbund und Wien Energie wird der Betrag direkt aliquot von den Teilbeträgen der Stromrechnung (monatlich, vierteljährlich, Schlussrechnung) abgezogen. Kund:innen anderer Energielieferanten bekommen den blau-gelben Strompreisrabatt nach der Gewährung in monatlichen Teilbeträgen auf das angegebene Bankkonto überwiesen.
Dank der Verhandlungen von AK Niederösterreich Präsident und ÖGB Niederösterreich Vorsitzendem Markus Wieser mit dem Vorstand der EVN können EVN-Kund:innen aus Niederösterreich außerdem bis zu 17 Prozent Rabatt durch einen Tarifwechsel erhalten. Was wir in den Gesprächen sonst noch erreicht haben, können Sie hier nachlesen.
Für einkommensschwache Haushalte gibt es noch weitere Maßnahmen:
Auch die Stadt Wien bietet ein Entlastungspaket für Wiener:innen an, dieses nennt sich Wiener Energiebonus ‘22. Der Antrag für die 200 Euro pro Haushalt kann im vierten Quartal gestellt werden, zur Auszahlung kommt es im Dezember 2022. Achtung: Hierfür dürfen Sie ein Bruttojahresgehalt von 40.000 Euro (Einpersonenhaushalte) bzw. 100.000 Euro (Mehrpersonenhaushalte) nicht überschreiten!
Für besonders betroffene Wiener:innen gibt es zusätzliche Entlastungen durch die Wiener Energieunterstützung Plus und die Wiener Energiekostenpauschale.
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