Sicherheiten für Ihren Kredit

Wer einen Kredit aufnehmen möchte, hat zwangsläufig viele Fragen. So sind auch Kreditsicherheiten ein häufiges Thema. Banken verlangen Sicherheiten für den Fall, dass die KreditnehmerInnen zahlungsunfähig werden oder der Kreditrückzahlung nicht nachkommen. 

In vielen Fällen verlangt die Bank nicht bloß eine Sicherheit, sondern eine Kombination aus mehreren Sicherheiten, etwa die Verpfändung des Gehaltes oder eines Grundstücks (hypothekarische Besicherung), den Abschluss einer Kreditversicherung oder den Bausparvertrag.

Wichtig

Sämtliche Vereinbarungen über verlangte Sicherheiten müssen im Kreditvertrag festgehalten werden.

Die AK KonsumentenschützerInnen raten zu einem Vergleich der Sicherheiten (zum Beispiel für verlangte Lebensversicherungen), deren Kosten und die Bedingungen für die Änderungen der Besicherungen während der Kreditlaufzeit. Auch für die Freigabe der Sicherheiten (etwa Löschung der Hypothek) können Kosten am Laufzeitende anfallen.

Ein Hauptthema bei Sicherheiten ist, dass die Banken zumeist den Abschluss einer Lebensversicherung (etwa für das Ableben) verlangen. Dabei ist laut Verbraucherkreditgesetz die Prämie in den effektiven Zinssatz einzurechnen. Aber: Banken lassen gerne die Versicherungsprämie beim effektiven Zinssatz unter den Tisch fallen.

Im Fall einer Falschberechnung muss sich die Bank gefallen lassen, dass im Nachhinein die Rate so angepasst bzw. neu berechnet wird, dass diese der Höhe des vertraglich angegebenen Effektivzinssatzes entspricht (also die Rate sinkt).

TIPP

Die Broschüre "Kreditsicherheiten im Überblick" gibt KonsumentInnen einen umfassenden Überblick über persönliche Sicherheiten, Sachsicherheiten sowie Kosten und Bewertung von Sicherheiten.



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