Haustiere in der Wohnung

Was man in einer Mietwohnung darf und was nicht regelt der Mietvertrag. Oft ist dort zu lesen, dass die Haustierhaltung generell verboten ist. Aber was tun, wenn sich die Kinder unbedingt ein Haustier wünschen?

TIPP

Mietvertrag genau lesen!

Wenn im Mietvertrag steht, dass die Haustierhaltung generell verboten ist, dann ist das so nicht gültig! Das hat der Oberste Gerichtshof eindeutig klargestellt. Das bedeutet, dass Sie sich trotzdem, ohne weitere Rücksprache mit dem Vermieter, ein Haustier halten können und zwar unabhängig davon ob es sich um ein kleines Meerschweinchen oder einen großen Hund handelt.

Gibt es wirksame Verbote?

Ja. Generell werden nur übliche Haustiere erlaubt sein. Schafe oder Hühner am Balkon werden in der Regel nicht dazu zählen. Auch kann im Vertrag stehen, dass bestimmte Tierarten ausgeschlossen sind. Findet sich beispielsweise die Regelung, dass nur "Kampfhunde" oder "Katzen" nicht erlaubt sind, so ist das Verbot wirksam. Bestimmte Tiergattungen oder Rassen dürfen also vom Vermieter ausgeschlossen werden.

Muss ich meinen Vermieter fragen?

Wenn im Vertrag steht, dass Sie vor Anschaffung eines Haustieres den Vermieter um Erlaubnis fragen müssen, so ist auch das zulässig. Tun sie das nicht und der Vermieter verbietet im Nachhinein die Haltung Ihres neuen Familienmitglieds, müssen Sie das Tier leider wieder abgeben.

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