Die Frankfurter Tabelle
In der Frankfurter Tabelle sind Reisepreisminderungen festgelegt. So können Sie herausfinden, wie viel Sie zurückverlangen dürfen.
Direkt an der Promenade, Landstyle-Zimmer, naturbelassener Strand, .... In Urlaubskatalogen und auf Webseiten werben Reiseveranstalter und Hotels mit verlockenden Beschreibungen.
Doch Vorsicht: Schöne, blumige Formulierungen können Mängel verschleiern.
BEISPIELE:
Blumige Formulierung | Klartext |
---|---|
aufstrebender Ort | = deutet auf rege Bautätigkeit hin |
Direktflug | = eine oder mehrere Zwischenlandungen können durchgeführt werden |
Non-Stop-Flug | = ein Flug ohne Zwischenlandung |
Meerblick | = kann bedeuten, dass nur wenig vom Meer zu sehen ist. (z.B. Das Meer ist zwischen davorstehenden Gebäuden zu sehen.) |
Meerseite | = ist nicht gleichbedeutend mit Meerblick, das Fenster oder der Balkon des Zimmers können auf der dem Meer abgewandten Seite liegen |
kurze Transferzeit | = Das Hotel liegt in der Nähe des Flughafens, Fluglärm ist daher möglich. Im schlimmsten Fall liegt das Hotel direkt in der Anflugschneise. |
strandnah | = Unterkünfte liegen nicht direkt am Strand. |
landesübliche Einrichtung | = beschreibt meist spärlich eingerichtete Zimmer. |
Zentrale Klimaanlage | = Zimmer sind gekühlt, aber Klimaanlage kann nicht vom Zimmer aus gesteuert werden. |
beheizbarer Pool | = Pool kann beheizt sein, oder auch nicht. |
TIPP
Reiseveranstalter haben die Pflicht, bei der Gestaltung der Reiseinformation drei wesentliche Grundsätze zu beachten:
Für in Katalogen oder auf Webseiten zugesagten Leistungen muss der Reiseveranstalter auch einstehen. Wenn Leistungen nicht in der vereinbarten Form erbracht werden, liegt ein Mangel vor und der Reisende hat einen Anspruch auf Gewährleistung (verschuldensunabhängig).
© 2024 AK Niederösterreich | AK-Platz 1 3100 St.Pölten, +43 5 7171