Die Frankfurter Tabelle
In der Frankfurter Tabelle sind Reisepreisminderungen festgelegt. So können Sie herausfinden, wie viel Sie zurückverlangen dürfen.
Tritt der Reisende seine Reise nicht an, hat er Stornogebühren zu leisten. Diese sind sowohl nach Art der Reise als auch zeitlich gestaffelt. Sind die Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) 1992 vereinbart, dann gelten folgende Stornosätze:
Für Hotelunterkünfte, Ferienwohnungen, Schiffsreisen, Bus-Eintagesfahrten, Sonderzüge und Linienflugreisen zu Sondertarifen gelten besondere Bedingungen. Diese sind im Detailprogramm anzuführen.
Wurde eine Reisestornoversicherung abgeschlossen, übernimmt diese die Stornogebühr - allerdings nur, wenn es sich um ein versichertes Ereignis handelt. Als VersicherungsnehmerIn sollten Sie darauf achten, ob ein Selbstbehalt bestehen bleibt. Falls ja, wäre eine erweiterte Stornoversicherung überlegenswert.
Tipp
Weitere Versicherungen, die jeder Reisende für sich in Betracht ziehen kann, sind Reisegepäck-, Reisekranken- Reiseunfall-, Reisehaftpflicht- und Heimtransportversicherung.
Prüfen Sie, ob Sie bereits über eine Klub- oder Vereinsmitgliedschaft oder einen Kreditkartenvertrag versichert sind, achten Sie dabei auf die Nutzungsbedingungen.
Es gibt normale (übliche) Stornogründe und erweiterte Stornogründe.
Übliche, von den meisten Versicherern festgelegte Stornogründe sind die unerwartet schwere Erkrankung, unfallbedingte Körperverletzung oder Tod der versicherten Person oder von Familienangehörigen beziehungsweise einer persönlich nahestehenden Person; Schwangerschaft; Sachschaden am Eigentum der versicherten Person an ihrem Wohnsitz durch Elementarereignis (Hochwasser, Sturm etc.), Verlust des Arbeitsplatzes; Einberufung zum Grundwehr- beziehungsweise Zivildienst; Einreichung der Scheidungsklage/Auflösungsklage; Auflösung der Lebensgemeinschaft; Nichtbestehen der Reifeprüfung (Matura). Bei manchen Versicherern ist auch der Bruch oder die Lockerung von implantierten Gelenken mitversichert.
Erweiterte Steuergründe sind zumeist in Zusatz-Paketen (wie "Premium" oder "Storno komplett") enthalten: zum Beispiel die Erkrankung eines Haustieres, Absage einer Hochzeit, Diebstahl von reiserelevanten Dokumenten.
Generell gilt, die Stornogründe unterscheiden sich von Versicherung zu Versicherung.
Achten Sie darauf, ob Ihr Storno-Tarif eine Karenz- oder Wartefrist beinhaltet. Es ist möglich, dass die Frist verstreichen muss, ehe der Vertrag seine vollständige Gültigkeit erlangt. Checken Sie auch die Laufzeit des Vertrages und etwaige Kündigungsklauseln.
Ein erfahrungsgemäß wichtiger Punkt ist, ob bereits bestehende chronische Krankheiten beziehungsweise bestehende Leiden mitversichert sind – es gilt insbesondere zu prüfen, ob das Akutwerden solcher Beschwerden seitens der Versicherung gedeckt ist.
Es ist zu prüfen, ob im Tarif eine Reiseabbruchversicherung (Ersatz der nicht genutzten Reiseleistungen) enthalten ist – und was die Leistungen bei Reiseabbruch inkludieren.
Als VersicherungsnehmerIn achten Sie auf Nebenpflichten bei Vertragsabschluss (zum Beispiel korrekte Angaben zum Gesundheitszustand) und im Schadensfall (zum Beispiel rasche Meldung des Reisestorno- oder Reiseabbruchgrundes).
Generell ausgeschlossen von der Versicherungsdeckung ist Arglist und vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles, aber auch die Vorhersehbarkeit beziehungsweise das Vorliegen des Reisestornogrundes bei Versicherungsvertragsabschluss. Bestehende Krankheiten oder körperliche Leiden können zwar in der Deckung enthalten sein, aber auch hier gibt es Feinheiten, die zum Leistungsausschluss führen können.
Bei Ablehnung auf qualifizierte Begründung bestehen. Das Versicherungsvertragsgesetz legt fest, dass innerhalb eines Jahres ab schriftlicher Ablehnung der Versicherer auf Leistung geklagt werden kann. Die AK-Konsumentenberatung kann bei der Prüfung von Ansprüchen unterstützen.
Wichtig
Der Reisende sollte alle Reiseunterlagen (Katalogbeschreibungen, Bestätigungen, Fotos, ...), die für die Buchung entscheidend waren, und auch allfällige Reklamationen zu Beweiszwecken gut aufbewahren.
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