Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag

Der Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB) wird von den Genossenschaften als Teil der monatlichen „Miete“ verlangt. Von ihm werden Reparaturen, Sanierungen und Verbesserungen der Wohnhausanlage bezahlt.

Je älter das Haus, desto höher der Beitrag

In den ersten fünf Jahren ab Erstbezug beträgt der EVB monatlich 0,53 Euro pro Quadratmeter. Am dem sechsten Jahr und jedes weitere nach Erstbezug erfolgt eine Erhöhung um 12 Prozent. Bei 2,13 Euro pro Quadratmeter im Monat ist Schluss, mehr darf nicht verlangt werden.

Beispiel

Erstbezug August 2020: EVB beträgt monatlich 0,53 Euro pro Quadratmeter.
Ab September 2025: monatlich 0,60 Euro pro Quadratmeter.
Ab September 2026: monatlich 0,66 Euro pro Quadratmeter.

Die Genossenschaft muss den Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag bis 30.6. des Folgejahres abrechnen, also den MieterInnen eine Aufstellung über Einnahmen und Ausgaben zur Verfügung stellen. Eine Einspruchsmöglichkeit gibt es nicht. Ob die Genossenschaft beispielsweise den günstigeren Installateur nimmt oder den teureren, ist allein Angelegenheit der Genossenschaft. Die MieterInnen haben dabei kein Mitspracherecht. Vor Gericht kann nur überprüft werden, ob der EVB in der korrekten Höhe eingehoben wird und für den Fall der Rückzahlung, ob der Rückzahlungsbetrag korrekt ist.

Tipp

Verwendet die Genossenschaft den Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag nicht innerhalb von 20 Jahren, muss er zurückbezahlt werden.


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